Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Kling
Mannheim
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Diesen Sonntag, den 05.10.25
Radarfallen-Apps – clever oder strafbar?
Viele nutzen sie: Apps, die vor Blitzern warnen.
Aber: Sie sind verboten, sobald sie im Fahrzeug genutzt werden (§ 23 StVO).
Wer erwischt wird, riskiert Bußgeld und Punkte – auch als Beifahrer.
Rechtlich zählen sie wie eingebaute Radarwarner.
Ich sage: Wer sich an die Regeln hält, braucht keine Warnung.