Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Kling

Mannheim

Unter 18 - Meine Lektüre in der Tageszeitung war - wenn überhaupt - die Bunte Seite für die Teens - dort konnte man eine Tafel Schokolade gewinnen und war stolz, wenn morgens in der Post bei den Eltern ein Päckchen vom MM lag ..

 

Heute ist das Ganze etwas ernster und ich würde Dir gerne helfen, daß Dir die Verwandten die Schokolade nicht beim monatlichen Besuch in der Anstalt zu übergeben haben !

 

Hier also die Tips vom Strafverteidiger zum Thema

 

Sex, Drugs and Rock´n Roll unter 18...

Alkohol und KOMA SAUFEN ist out und wird auch nicht mehr von den Richtern toleriert.

 

Auch die Allgemeinheit findet das nicht mehr witzig und so Mancher war der Einzige, der sich selbst noch cool fand !

 

Nun, was meinst Du, was Du so trinken darfst ?

 

Kucke rechts und staune ...

Was Drogen betrifft, sind auch viele auf dem Irrweg ...

 

Als ich ein junger Strafverteidiger war hieß es << du trinkst  Alkohol, ich nehme halt XTC oder Hasch - sei´s drum >>.

 

Im Laufe der Jahfre wich dies der bitteren Erkenntnis, daß sich zwar meine Leber wieder erholt, Deine Psyche jedoch nicht ...

 

Blicke also nach links und erstarre, was mit Dir passieren kann, wenn Du Drogen konsumierst !

 

Und mir kannst Du glauben, denn ich bin weder Dein Pfarrer noch ein Elternteil ...

Was nun den ( Teenager) Sex betrifft, sind wir uns einig - es gilt der Respekt !!!

 

Heißt ( und ich rede jetzt nur zu den die Jungs ) - nicht die Mädels besoffen machen oder mit Drugs anfüttern und dann ran an das Mädel.

 

Wer was wann darf seht ihr rechts auf dem Schaubild - und das gilt auch, wenn Sie 13 Jahre und 11 Monate alt ist und Du 14 Jahre und 1 Monat alt bist - Mißbrauch bleibt Mißbrauch, glaube es mir !

 

Und immer dran denken:

Fummeln, wenn Sie nicht will = sexuelle Nötigung !

Hoppeln, wenn Sie nicht will = Vergewaltigung !

 

Also - Respekt !

Rock´n Roll bedeutet, daß Du zu guter Letzt beim Jugendrichter landest.

 

Zwar gilt im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke mit milderen Strafen, aber das ist immer relativ und dieser Richter hat echt eklige Maßnahmen ...

 

Von Arbeitsstunden auf dem Sportplatz über den ( bis zu dreiwöchigen ) Jugendarrest bis hin zur tatsächlichen Strafhaft ( Höchstmaß bis zu 10 Jahren ).

 

Also, kein Spaß - Jugendrichter sind ernste Gesellen ...

PS: Die Schaubilder habe ich mir tatsächlich vom Internet heruntergeladen, gehe aber davon aus, daß die Ersteller hiermit einverstanden sind, denn - der Zweck heiligt die Mittel; also bitte keine Beschwerden ...